Die oder Kurtaxe (auch als Kurabgabe, Kurkarte oder Tourismusbeitrag / Kurbeitrag bezeichnet) ist eine Tourismusabgabe / Fremdenverkehrsabgabe, welche in nahezu allen Urlaubsorten an der Ostsee erhoben wird. In der Regel wird die Kurtaxe bei Anreise direkt vor Ort vom Gastgeber bzw. vom Hotel berechnet und an die örtliche Verwaltung bzw. Kommune angeführt. Die Kurtaxe unterscheidet sich sowohl in der Höhe als auch in Einzelregelungen von Ort zur Ort. Nachfolgend haben wir für Sie die Kurabgabe-Regelungen der einzelnen Seebäder und Urlaubsorte zusammengetragen. Abgesehen von den Kurtaxepreisen für Übernachtungsgäste gibt es zumeist auch Tageskurkarten oder Jahreskurkarten. |
Ostseebad BaabeKostenfreie Leistungen mit Baaber Kurkarte
Ermäßigte Leistungen mit Baaber Kurkarte
Ostseebad Binzganzjährig: Abgabenbefreiung: Hunde: Unsere kostenfreien Leistungen für Sie mit Binzer Kurkarte:
Ermäßigte Leistungen für Binzer Kurkarteninhaber:
>> Binzer Kurabgabe-Satzung (gültig ab 01.05.2017)
Ostseebad GöhrenAuszug Die Kurabgabe beträgt pro Tag und Person: ![]() Ostseebad SellinWas Sie für Ihre Kurtaxe erhaltenInformationen Instandhaltung Veranstaltungen Transporte Umweltschutz & Badequalität Sauberkeit Weitere kostenfreie Leistungen für Selliner Kurkarteninhaber – Strandbenutzung der Kurverwaltungen in den Bade- und Erholungsorten Baabe, Binz, Göhren, Thiessow, Gager und Middelhagen Ermäßigte Leistungen für Selliner Kurkarteninhaber– Schwimmbadnutzung/Freizeitbad 10% Ermäßigung Die Höhe der Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad SellinNebensaison vom 3. Januar – 30. April / 1. November – 22. Dezember Hauptsaison vom 1. Mai – 31. Oktober / 23. Dezember – 2. Januar Quelle: https://www.ostseebad-sellin.de/kurabgabe/
Ostseebad Thiessow Hauptsaison vom 5. Juni – 14. September: Vor-/Nachsaison vom 1. April – 14. Juni & 15. September – 31. Oktober Sonstiges: |